BVKJ e.V. sieht eine Reihe ungeklärter Fragen bei der Benutzung der ePA durch Kinder und Jugendliche

Ab dem Frühjahr 2025 soll die elektronische Patientenakte (ePA) standardmäßig für alle Bürger*innen eingerichtet werden, die nicht ausdrücklich widersprechen (Opt-Out-Modell). Wenn die Eltern keinen Einspruch erhoben haben, erhalten Kinder die ePA mit der Geburt. Ab 15 Jahren haben Jugendliche die volle Entscheidungsgewalt über ihre Akte. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) sieht große Probleme, die sich im Praxisalltag bei der ePA mit Minderjährigen stellen werden, die von der Politik noch nicht gelöst wurden. Er hat sich deshalb in einem Schreiben u. a. an Bundesminister Lauterbach gewandt.
mit freundlicher Unterstützung von https://www.kinderaerzte-im-netz.de/news-archiv/meldung/bvkj-ev-sieht-eine-reihe-ungeklaerter-fragen-bei-der-benutzung-der-epa-durch-kinder-und-jugendliche/

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